top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

Im Falle der Verhinderung eines oder mehrerer Gruppenmitglieder ist die Musikgruppe Casino berechtigt, den Liveauftritt mit Ersatzmusikern zu bestreiten. Unbeschadet dessen kann die Musikgruppe Casino bei Krankheit eines oder mehrerer Gruppenmitglieder den Liveauftritt unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes absagen. Bei Erkrankung, Todesfällen sowie Auflösung der Musikgruppe Casino wird eine Ersatzmusikgruppe zur Verfügung gestellt, ohne dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen. Davon ausgenommen sind Ereignisse, die kurzfristig vor dem Auftritt eintreten, wie höhere Gewalten bzw.Unfälle jeglicher Art. In derartigen Fällen hat der Veranstalter keinerlei Schadenersatzanspruch.

Verzögerungen des vereinbarten Spielbeginns, welche ohne Verschulden der Musikgruppe zustande kommen, werden am Veranstaltungsende nicht angefügt.

 

PFLICHTEN des Veranstalters:

1.) Wird vom Veranstalter eine Veranstaltung abgesagt, ist das gesamte vereinbarte Honorar zum Datum der Absage (+14 Tage Frist) an die Kapelle auszubezahlen.

Wird eine Veranstaltung abgebrochen, kommt die Gesamtgage zur Verrechnung! Kulanzregelungen können durch die Musikgruppe Casino erfolgen. Die Ensemblebesetzung, Programm-und Pausengestaltung bleibt der Musikgruppe Casino vorbehalten.

2.) Der Veranstalter haftet am Veranstaltungsgelände(Lokal) für die Sicherheit der Künstler, sowie deren Ton- und Lichtanlage, insbesondere auch für alle Personen- oder Sachschäden (in Verbindung mit der Musikgruppe), unabhängig davon, ob der Veranstalter diese verursacht hat.

3.) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass eine der Tanzfläche (falls vorhanden) angeschlossene, erhöhte, vor dem Wetter geschützte und stabile Bühne, im Ausmaß von mindestens 6 x 3 Meter, der Musikgruppe Casino 5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Die Bühne muss sich in sauberem Zustand befinden, Sicherheitsgeländer, sowie Aufgangstreppen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen.

4.) Die Musikgruppe Casino benötigt einen eigenen Stromkreis zu 380 Volt mit einer Absicherung von 16 Ampere! (Anschluss: 16 Ampere-Buchse). Die Starkstromdose muss 5-polig sein (NULLLEITER angeschlossen) und muss sich direkt auf der Bühne befinden. Die Stromanschlüsse müssen fachmännisch geprüft und geerdet sein, da ansonsten für Unfälle und Beschädigungen der Veranstalter haften muss! Dieser Stromkreis ist ausschließlich für die Musikgruppe zu reservieren, es dürfen keine anderen Verbraucher angeschlossen sein. Während der gesamten Veranstaltung darf die Bühne von fremden Personen nur unter Zustimmung der Musikgruppe Casino betreten werden!

5.) Die Musikgruppe Casino benötigt ab 2 Stunden vor dem Auftritt (bis ca. 2 Stunden nach Veranstaltungsende) einen versperrbaren Umkleideraum mit Waschgelegenheit.

  1. Für das Musikerfahrzeug (3,5t Transporter) ist eine Parkgelegenheit am Veranstaltungslokal zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Musikgruppe muss das Auflegen von Werbematerial erlaubt sein.

 

Zahlungskonditionen:

Die Bezahlung der vereinbarten Gage erfolgt grundsätzlich in bar nach Beendigung der musikalischen Aktivität, bzw. nach dem Verstauen des Equipments im Bandfahrzeug!

 

Schlussbestimmungen:

1.) Der Veranstalter wird darauf hingewiesen und nimmt einverständlich zur Kenntnis, dass er die Gebühren der Verwertungsgesellschaften (AKM, usw.) zu tragen hat.

2.) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (vom Veranstalter und der Musikgruppe unterzeichnet). Mündliche Absprachen sind ungültig.

3.) Die einvernehmlich abgesprochene Abänderung einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einzelner unwirksamer Bestimmungen gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die unter Berücksichtigung der gerechtfertigten Interessen der Vereinbarungsteile dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

4.) Sollten die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden können, ersuchen wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Um ihnen eine professionelle Ton- und Lichtshow bieten zu können, bitten wir Sie, die angeführten Vereinbarungen zu erfüllen.

Sollten eine oder mehrere obengenannte „Pflichten des Veranstalters“ ohne vorherige Absprache mit der Kapelle nicht eingehalten werden, ist die Gruppe Casino berechtigt, von dieser Vereinbarung schadenersatzfrei zurückzutreten, wobei der Veranstalter die gesamte Vertragssumme an die Kapelle auszubezahlen hat.

  1. Gerichtsstand ist 8230 Hartberg. Diese Vereinbarung richtet sich nach „Österreichischem Recht“. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Vereinbarungspartner, zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung autorisiert bzw. volljährig zu sein.

  2.  

Die Musikgruppe Casino bedankt sich für das Engagement und wünscht viel Erfolg

bottom of page